Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers: Sorgfaltspflichten und andere ausgewählte Rechtsprobleme
Dissertation von Dr. iur. Marc'Antonio Iten
Schweizer Schriften zur Vermögensberatung und zum Vermögensrecht, Schulthess Verlag, August 2012
Willensvollstrecker unterstehen einer strafrechtlichen, berufsrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Diese Dissertation zeigt auf, welchen Anforderungen sie genügen müssen, um vor Schadenersatzforderungen geschützt zu sein. Der Autor ordnet die kaum mehr überschaubare Praxis zur Willensvollstreckung systematisch einzelnen Themen zu und fasst das Wichtigste in einem Glossar zusammen.
Besonders das Glossar und die Übersicht über die relevante kantonale und bundesgerichtliche Rechtsprechung machen die Dissertation zu einem wertvollen Arbeitsinstrument für alle praktisch tätigen Willensvollstrecker, Erbenvertreter und Richter.
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Haftpflichtkommentar
Kommentar zu den schweizerischen Haftpflichtbestimmungen
hrsg. von Willi Fischer und Thierry Luterbacher, mit Beiträgen von Dr. iur. Marc'Antonio Iten
Zürich/St. Gallen, Dezember 2016
Das schweizerische Haftpflichtrecht ist ein ausserordentlich breites Gebiet. Über 60 Professoren, Rechtsanwälte, Notare und
Unternehmensjuristen haben ihre wissenschaftliche und berufsspezifische Kompetenz in dieses Standardwerk eingebracht.
Dr. iur. Marc'Antonio Iten hat zusammen mit Prof. Dr. Willi Fischer folgende Artikel kommentiert:
Solidarität (Art. 50 OR)
Anspruchskonkurrenz (Art. 51 OR)
Geschäftsherren (Art. 50
OR)
Werkeigentümer (Art. 58 OR)
Sicherungsmassregeln (Art. 59 OR)
Verjährung (Art. 60 OR)
öffentliches Personal (Art. 61 OR)
Willensvollstrecker (Art. 518 ZGB)
Pfandgläubiger (Art. 890 ZGB)
Der Haftpflichtkommentar ist gedruckt und digital erhältlich, wobei die elektronische Fassung periodisch aktualisiert wird. Käufer der
gedruckten Ausgabe erhalten einen Preisnachlass auf die digitalen Angebote zum umfassenden Kommentarwerk.
www.haftpflicht-kommentar.ch
Vom Schwarzen Peter im Erbrecht: Haftet der Nachlass, die überlebende Ehegattin, der Willensvollstrecker oder haften die Erben?
Beitrag zur Haftung für Verbindlichkeiten in Nachlässen von Dr. iur. Marc'Antonio Iten
erschienen in TREX - Publikation der Treuhandexperten, April 2017
Dieser Beitrag untersucht, wer für Verbindlichkeiten einstehen muss, wenn ein Willensvollstrecker einen Nachlass abwickelt. Das Ergebnis und die ganze Haftungskaskade sind in einer Tabelle zusammengefasst. Gleichzeitig stützt dieser Aufsatz die These, dass ein Nachlass ein Sondervermögen ist, vor allem dann, wenn ein Willensvollstrecker eingesetzt wurde.
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Übertragung von Aufgaben an Dritte: Wie weit haften Willensvollstrecker?
Beitrag zur Willensvollstreckung von Dr. iur. Marc'Antonio Iten
erschienen in TREX - Publikation der Treuhandexperten, April 2014
Willensvollstrecker werden immer wichtiger: In der Schweiz dauert es in der Regel recht lange, bis Erbengemeinschaften aufgelöst und Nachlässe vollständig aufgeteilt sind. Besonders die demografische Entwicklung trägt dazu bei, dass die Zahl ungeteilter Nachlässe in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Gleichzeitig werden die Aufgaben von Willensvollstreckern immer anspruchsvoller. Das macht es sinnvoll und zum Teil notwendig, Dritte beizuziehen.
Dieser Beitrag untersucht die haftungsrechtlichen Konsequenzen für Willensvollstrecker, die einen Teil ihrer Aufgaben und ihrer Verantwortung delegieren.
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